Das muss ein Bewerber erfüllen
Zunächst einmal benötigt jeder Bewerber die Studierfähigkeit in Form der Allgemeinen oder Fachhochschulreife oder eines vergleichbaren Abschlusses (Meisterbrief, qualifizierte Berufsausbildung). Ausländische Abschlüsse müssen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Abitur/Fachabitur) beziehungsweise die Kultusministerkonferenz (Studienabschlüsse) anerkannt werden. Liegen die Studierfähigkeit und die sonstigen Voraussetzungen vor, kann eine Bewerbung beziehungsweise eine Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen. Sonstige Voraussetzungen sind: 34. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen möglich), Mindestgröße 1,62 Meter (Ausnahmen möglich), keine Vorstrafen, kein laufendes Ermittlungsverfahren,
jederzeit Eintritt für die freiheitliche demokratische Grundordnung,
deutsche Staatsangehörigkeit oder EU Angehörigkeit, nicht EU-Staatler (sogenannte Drittstaatler) benötigen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, alle Bewerber müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen findet ein zweitägiges Auswahlverfahren statt, das nicht an zwei aufeinander folgenden Tagen über die Bühne geht, sondern im Abstand von circa vier bis sechs Wochen. Am ersten Tag steht ein schriftlicher Eignungstest auf dem Programm. Dieser beinhaltet einen Intelligenztest, einen Konzentrationstest sowie einen Sprachverständnis- und Rechtschreibtest. Hinzu kommen ein Sporttest sowie ein strukturiertes Interview. Am zweiten Tag erwartet die Teilnehmer eine polizeiärztliche Untersuchung.