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Rhein-Lahn/Lahnstein

Polizeibeamter auch ohne deutschen Pass? Das sind die Voraussetzungen, die Bewerber erfüllen müssen

599 neue Polizeianwärter sind im Juni in der Lahnsteiner Innenstadt feierlich vereidigt worden.  Foto: Tobias Lui
599 neue Polizeianwärter sind im Juni in der Lahnsteiner Innenstadt feierlich vereidigt worden. Foto: Tobias Lui

Es war ein großes Spektakel in der Lahnsteiner Innenstadt: 599 Polizeianwärter sind vor wenigen Wochen auf dem Salhofplatz vereidigt worden. Feierlich schworen sie Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz. Dass nicht jeder der Nachwuchspolizisten einen deutschen Pass hat, dürfte den ein oder anderen verwundert haben – ungewöhnlich ist es allerdings nicht.

Lesezeit: 2 Minuten
Die 599 Studierenden des 20. und 21. Bachelorstudiengangs der Polizeihochschule Rheinland-Pfalz auf dem Hahn werden innerhalb von drei Jahren zu Polizeikommissaren ausgebildet – und sie sind eine bunte Truppe: Das Gros ist zwischen 17 und 33 Jahre alt, der Frauenanteil ist mit 30 Prozent recht hoch, und 15 Prozent der ...
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Das muss ein Bewerber erfüllen

Zunächst einmal benötigt jeder Bewerber die Studierfähigkeit in Form der Allgemeinen oder Fachhochschulreife oder eines vergleichbaren Abschlusses (Meisterbrief, qualifizierte Berufsausbildung). Ausländische Abschlüsse müssen durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Abitur/Fachabitur) beziehungsweise die Kultusministerkonferenz (Studienabschlüsse) anerkannt werden. Liegen die Studierfähigkeit und die sonstigen Voraussetzungen vor, kann eine Bewerbung beziehungsweise eine Zulassung zum Auswahlverfahren erfolgen. Sonstige Voraussetzungen sind: 34. Lebensjahr noch nicht vollendet (Ausnahmen möglich), Mindestgröße 1,62 Meter (Ausnahmen möglich), keine Vorstrafen, kein laufendes Ermittlungsverfahren,

jederzeit Eintritt für die freiheitliche demokratische Grundordnung,

deutsche Staatsangehörigkeit oder EU Angehörigkeit, nicht EU-Staatler (sogenannte Drittstaatler) benötigen einen unbefristeten Aufenthaltstitel, alle Bewerber müssen unabhängig von der Staatsangehörigkeit die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen findet ein zweitägiges Auswahlverfahren statt, das nicht an zwei aufeinander folgenden Tagen über die Bühne geht, sondern im Abstand von circa vier bis sechs Wochen. Am ersten Tag steht ein schriftlicher Eignungstest auf dem Programm. Dieser beinhaltet einen Intelligenztest, einen Konzentrationstest sowie einen Sprachverständnis- und Rechtschreibtest. Hinzu kommen ein Sporttest sowie ein strukturiertes Interview. Am zweiten Tag erwartet die Teilnehmer eine polizeiärztliche Untersuchung.

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