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Mittelrhein

Planverfahren: Erste Schritte in Richtung Mittelrheinbrücke

Von Andreas Jöckel
Rund um die Mittelrheinbrücke war es zum Rechtsstreit gekommen. Nachdem Landrat Marlon Bröhr einen Antrag von FDP, Freien Wählern und SPD nicht zur Tagesordnung zugelassen hatte, verklagten diese den Landrat. Jetzt wird in der Kreispolitik über die Anwaltskosten gestritten.  Foto: Jennifer de Luca
Rund um die Mittelrheinbrücke war es zum Rechtsstreit gekommen. Nachdem Landrat Marlon Bröhr einen Antrag von FDP, Freien Wählern und SPD nicht zur Tagesordnung zugelassen hatte, verklagten diese den Landrat. Jetzt wird in der Kreispolitik über die Anwaltskosten gestritten. Foto: Jennifer de Luca

Darauf haben Befürworter der Mittelrheinbrücke lange gewartet: Um die Raumordnung für die feste Querung zwischen St. Goarshausen-Wellmich und St. Goar-Fellen voranzubringen, hat das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium alle Beteiligte Ende September zu einem Gespräch beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Koblenz eingeladen.

Lesezeit: 1 Minute
Das Treffen soll dazu dienen, die für das Planverfahren erforderlichen Unterlagen mit allen beteiligten Behörden abzustimmen. Dazu zählen neben dem Verkehrsministerium/LBM und den beiden Landkreisen Rhein-Lahn und Rhein-Hunsrück auch das Innenministerium sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Für das Raumordnungsverfahren müssen unter anderem etliche Daten und Erhebungen auf den aktuellen Stand ...
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Fünf Schritte bis zur Realisierung

Laut LBM sind fünf Schritte zur Realisierung der Mittelrheinbrücke notwendig:

  • 1. Raumordnung: Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen, Abstimmung mit der Unesco, Einleitung des Verfahrens und raumordnerischer Entscheid
  • 2. Detailplanung mit Anschlüssen an die Bundesstraßen und landespflegerischem Konzept
  • 3. Planfeststellung: Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen mit Grunderwerbsplänen und Darstellung aller Rechtsverhältnisse
  • 4. Bauwerksentwurf und Ausschreibung
  • 5. Beauftragung und Bau
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