Neue Vorschriften bei Brauchtumsveranstaltungen: Karnevalisten entschlüsseln Amtsdeutsch und entwerfen Leitfaden
Von Karin Kring
Menschenmassen in den Straßen und dazwischen große Festumwagen, wie hier bei der Kappenfahrt am Kirchplatz: Die neuen Vorschriften bei Karnevalsumzügen dienen der Sicherheit. ArchivFoto: Karin Kring
Es sorgte für viel Verwirrung nicht nur bei Karnevalisten, sondern auch bei allen Vereinen, Gruppen und Institutionen, die Festumzüge organisieren: Die neuen Vorschriften des Mainzer Verkehrsministeriums für die Sicherheit von Zugmaschinen vom vorigen Jahr umfassen – inklusive zahlreicher Änderungen im Nachgang – rund zehn Seiten im schönsten Behördendeutsch haben schon so manchen Vereinsvorsitzenden schon reichlich Kopfzerbrechen bereitet. Auch Michael Sturmes und Klaus Fassbender, seit vielen Jahren die Zugleiter der beiden wohl größten Karnevalsumzüge im Rhein-Lahn-Kreis. Sie haben gemeinsam aus den aktuellen Vorschriften ein leicht verständliches Merkblatt verbunden mit einer Checkliste gemacht, die – so hoffen sie – keine Fragen offen lässt.
Lesezeit: 3 Minuten
„Uns geht es vor allem darum, dass die Zugteilnehmer genau informiert sind, welche Anforderungen gestellt werden“, sagen Sturmes vom Niederlahnsteiner Karnevalsverein (NCV) und Fassbender vom Carneval Comité Oberlahnstein (CCO), die sich außerdem mit den Vereinsvorsitzenden Uwe Unkelbach (NCV) und Helmut Hohl (CCO) schon frühzeitig zusammengesetzt und „gemeinsame Sache gemacht“ hatten. ...
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