Zum Schutz des Stadtbilds: Bad Emser Rat verabschiedet eine neue Gestaltungssatzung
Neue Satzung in Bad Ems: Nur mit Sinn für Geschichte sanieren
Klassizistische Fassaden, teils neobarock vergoldete Stuckelemente, schmiedeeiserne Balkone und holzgeschnitzte Entrees bieten einen Anblick von mondäner Eleganz. In Bad Ems ist Geschichte an jeder Ecke spürbar. Damit das so bleibt, müssen sich Bauherren und Hauseigentümer nach der neuen Satzung richten.
Michaela Cetto

Bad Ems. Betonklötze neben neoklassizistischen Villen, zusammengewürfelte Fassadenelemente oder Leuchtreklamen in historischem Ambiente, all das soll’s in Bad Ems nicht (mehr) geben.

Bausünden in Zukunft vermeiden und den außergewöhnlichen universellen Wert der Stadt schützen – das sind die Ziele der Gestaltungssatzung, die der Bad Emser Stadtrat nun einstimmig verabschiedet hat. Jahrelang hat in der Kurstadt eine solche Satzung gefehlt, derlei Richtlinien, die festlegen, wie Dächer, Fassaden, Fenster, Balkone, Schaufenster oder Werbeanlagen auszusehen haben und wie nicht.

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