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Bad Ems/Nassau

Neue Entgeltsatzung für VG Bad Ems-Nassau: Abrechnung fürs Abwasser vereinheitlicht

Von Bernd-Christoph Matern
Das einheitliche Abrechnungssystem bedeutet ab 2021 für die Haushalte in der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Ems eine entscheidende Umstellung, auch wenn die Kosten aufgrund der topografischen Gegebenheiten in der Alt-VG Nassau mit komplexeren Kanalisationen und Anlagen noch einige Jahre, längstens bis 2028, unterschiedlich bleiben. Foto: Matern
Das einheitliche Abrechnungssystem bedeutet ab 2021 für die Haushalte in der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Ems eine entscheidende Umstellung, auch wenn die Kosten aufgrund der topografischen Gegebenheiten in der Alt-VG Nassau mit komplexeren Kanalisationen und Anlagen noch einige Jahre, längstens bis 2028, unterschiedlich bleiben. Foto: Matern

Wieder ein kleiner Schritt Richtung Einheit: In der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau wird ab 2021 das Berechnungssystem fürs Beseitigen des Abwassers einheitlich geregelt, auch wenn das Kostenniveau noch unterschiedlich bleibt. Das ehemals privatrechtliche System in der Region Bad Ems wird dem in und rund um Nassau angepasst. Dort werden Gebühren und Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz und einer Entgeltsatzung „Abwasser“ erhoben.

Lesezeit: 3 Minuten
Ein Öko-Faktor, wie von der Grünen-Fraktion vorgeschlagen, kann in der neuen Satzung nicht berücksichtigt werden, soll aber auf der To-do-Liste bleiben. Der Werksausschuss hatte die Umstellung bereits beraten und empfohlen (die RLZ berichtete); jetzt hat der Verbandsgemeinderat Bad Ems-Nassau die neue Satzung in seiner jüngsten Sitzung in der Sporthalle auf ...