Kamp-Bornhofen

Nachtragshaushalt 2021/2022 angepasst: Gemeinderat Kamp-Bornhofen stimmt Etat mehrheitlich zu

Foto: dpa/Symbolfoto

Mit der Mehrheit von 13 Jastimmen bei einer Neinstimme hat der Gemeinderat Kamp-Bornhofen in seiner jüngsten Sitzung dem Nachtragshaushalt für die Jahre 2021 und 2022 zugestimmt.

Lesezeit: 2 Minuten
Anzeige

Wie Ortsbürgermeister Frank Kalkofen in einer Pressemitteilung berichtet, gingen Kämmerer Dirk Trautmann und er selbst zunächst auf die Eckdaten des Nachtragsetats ein.

Demnach musste man bei den laufenden Beträgen (2021/2022) einige Anpassungen vornehmen. So geht die Gewerbesteuer nach oben (Plus: 180.000/44.000 Euro), im gleichen Zug die Gewerbesteuerumlagen aber auch (Plus: 15.800/ 4300 Euro). Ein Plus entsteht erfreulicherweise auch beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (Plus: 40.000/30.000 Euro). Der Zuschuss für die Sanierung der Freibadgebäude (Minus: 68.000 Euro) musste nach unten angepasst werden. Positiv sei die neue Bundeswaldprämie (Plus: 29.300 Euro), negativ dagegen ein Einbruch bei den Tourismusbeiträgen (Minus: 24.000 Euro).

Nicht wirklich verwunderlich sind laut Kalkofen die geringeren Einnahmen durch Eintrittsgelder im Freibad (Minus: 21.800 Euro). Zu den geplanten Maßnahmen wies er darauf hin, dass einige bereits beschlossene Projekte nun neu im Haushalt etatisiert wurden: Aufhebung der Bebauungspläne 12.500 Euro, Überquerungshilfe B 42 zwischen Lidl und Rewe 20.000 Euro, Bau des Reststücks im Verbindungsweg vom Klostergarten zum Lidl 55.000 Euro.

Ebenfalls komplett veranschlagt ist nun das Projekt „Himmelsbrücke und Himmelstreppe“ – auf der Ausgabenseite mit 370.000 Euro bei einer erwarteten Förderung in Höhe von 90 Prozent. Außerdem hat man bei bereits veranschlagten Projekten Anpassungen vorgenommen. So musste man beim An- und Umbau des Kindergartens wegen Mehrkosten in Höhe von 200.000 Euro den Ansatz auf 450.000 Euro erhöhen. Der Ausbau des Bürgersteigs in der Rheinuferstraße wird für 2022 neu veranschlagt.

Der eigentlich geplante Ausbau von Backgasse, Rheingasse, Schmiedegasse und Frühmessergasse entfällt vorerst. Er soll später erfolgen, wenn dort die VG-Werke wegen der Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen tätig werden müssen. Ebenfalls streichen musste man das Anlegen des Grünschnittsammelplatzes neben dem Friedhof (15.000 Euro), da die Kommunalaufsicht den Kredit für dieses Projekt nicht genehmigt hat.

„Hier ist eventuell eine Umsetzung über den laufenden Unterhaltungsaufwand geplant“, so der Ortschef, der zudem darauf hinwies, dass die Neugestaltung des Bauhofgeländes in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt wird. Nach aktuellem Stand beträgt die Kostenkalkulation für das Außengelände 172.000 Euro, die zu 85 Prozent aus der Städtebauförderung finanziert werden. Beim Gebäude muss man noch die Kostenkalkulation des Architekten abwarten, die Städtebauförderung umfast hier maximal 30.000 Euro.

Die SPD-Fraktionsvorsitzende Theres Heilscher signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion. Man freue sich, dass für die geplanten Projekte jetzt die Haushaltsmittel bereitgestellt werden sollen. WfKB-Ratsmitglied Erwin Klös erklärte, dass er gegen den Nachtragshaushalt stimmen werde, da er mit dem Projekt „B 42-Überquerungshilfe“ nicht einverstanden sei.

Gemeinderat musste eigenen Beschluss aufheben

Der Gemeinderat Kamp-Bornhofen musste in seiner jüngsten Online-Sitzung mit zehn Jastimmen von Bürgermeister Frank Kalkofen und der SPD-Fraktion und bei vier Neinstimmen der Fraktion „WIR für Kamp-Bornhofen“ (WfKB) mehrheitlich beschließen, seinen Beschluss zu Nachwahlen in den Ausschüssen (Christoph Karbach als Stellvertreter in den Hauptausschuss und als Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss) aus der vorletzten Sitzung aufzuheben.

Vorausgegangen war ein Schreiben der Kommunalaufsicht vom 14. Oktober, wonach der Beschluss zu den Nachwahlen am 13. September rechtswidrig sei und der Gemeinderat nach Paragraf 121 Gemeindeordnung aufgefordert wurde, den Beschluss aufzuheben. Auch wenn die Nachwahl in offener Abstimmung statt geheimer Wahl erfolgte, so sei dies nicht dringlich gewesen und daher auch in Corona-Zeiten unzulässig, hieß es in der Begründung der Kommunalaufsicht.

Wie Kalkofen mitteilt, teilte er das Unverständnis vieler Ratsmitglieder, empfahl jedoch, der formal eindeutigen Anordnung der Kommunalaufsicht Folge zu leisten. Der Rat werde seine Nachwahlen zu den Ausschüssen in der nächstmöglichen Präsenzsitzung korrekt vornehmen.

Meistgelesene Artikel