Gemeinden zahlen Sonderumlage für JuZ auch 2020 - Im Februar soll Ausschuss Bestandsaufnahme vorliegen: Nach VG-Fusion: Ein neues Konzept für die Jugendarbeit soll her
Gemeinden zahlen Sonderumlage für JuZ auch 2020 - Im Februar soll Ausschuss Bestandsaufnahme vorliegen
Nach VG-Fusion: Ein neues Konzept für die Jugendarbeit soll her
Seit 1995 können Kinder und Jugendliche die Angebote des Bad Emser JuZ nutzen. Foto: Eschenauer Markus Eschenauer
Bad Ems/Nassau. Nach der Fusion der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau soll die Jugendarbeit neu aufgestellt werden. Das sieht die Fusionsvereinbarung vor. Wörtlich heißt es: „Dem wird sich der neue Verbandsgemeinderat im Jahr 2019 widmen.“ Geschehen ist jedoch nichts. Eine Lösung wurde in dieses Jahr verschoben.
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In der Vereinbarung wird 2019 ausdrücklich als Übergangsjahr bezeichnet, in dem die VG Mitglied im Verein Jugendzentrum Bad Ems geblieben ist und die Ortsgemeinden in der Alt-VG Bad Ems ihren Obolus über eine Sonderumlage gezahlt haben. Auch im Fusionsgesetz ist diese Zahlung nur für das vergangene Jahr vorgesehen, wie im VG-Haushalt 2020 festgestellt wird.