Plus
Bad Ems

Nach Kritik: Antworten zum Tourismusbeitrag

Von Markus Eschenauer
Im Rathaus in der Bad Emser Bleichstraße 1 traf sich unsere Zeitung mit Verwaltungschef Uwe Bruchhäuser und Stadtbürgermeister Oliver Krügel, um über die aktuelle Diskussion zum Tourismusbeitrag zu sprechen.  Foto: Markus Eschenauer
Im Rathaus in der Bad Emser Bleichstraße 1 traf sich unsere Zeitung mit Verwaltungschef Uwe Bruchhäuser und Stadtbürgermeister Oliver Krügel, um über die aktuelle Diskussion zum Tourismusbeitrag zu sprechen. Foto: Markus Eschenauer

Klarheit und Transparenz fordern Bad Emser Gastronomen und Hoteliers. Es geht um den seit dem Jahr 2017 erhobenen Tourismusbeitrag. Dem Wunsch wollen Stadt und Verbandsgemeinde bald nachkommen und eine Informationsveranstaltung zu der Abgabe anbieten. Das haben Verwaltungschef Uwe Bruchhäuser und Stadtoberhaupt Oliver Krügel jüngst im Gespräch mit unserer Zeitung angekündigt.

Lesezeit: 4 Minuten
Diskussionen um den Tourismusbeitrag sind nicht neu, haben allerdings durch ein kürzlich beendetes Gerichtsverfahren neuen Schwung erfahren. Bei einem Treffen hatten sich Vertreter namhafter Einrichtungen deshalb am 9. März getroffen, um sich über das Thema auszutauschen. Harmonisches Ergebnis: Man wolle das Gespräch suchen, statt weitere Verfahren anzustreben. Aber egal, welcher ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

So wird der Betrag berechnet

Die Verwaltung als Dienstleister für Städte und Gemeinden übernimmt auch beim Tourismusbeitrag Aufgaben für Bad Ems. Verbandsgemeindebürgermeister Uwe Bruchhäuser ist deshalb eng mit der Materie vertraut und gibt ein anschauliches Rechenbeispiel für die Erhebung. Grundlage ist der Umsatz des vorvergangenen Jahres.

Konkret: Für eine Ferienwohnung wird ein Umsatz von 40.000 Euro angegeben. Der Vorteilssatz liegt für diese Betriebsart bei 100 Prozent, sowohl für Zone 1 als auch Zone 2. Bei einem Gewinnsatz von 20 Prozent (Betriebsartentabelle von 2019) bleiben 8000 Euro, die mit dem von der Stadt festgesetzten Messbetrag von 7,5 von Hundert multipliziert werden. Sprich: Für 2019 waren an Tourismusbeitrag 600 Euro fällig. Bei anderen Betriebsarten unterscheiden sich die Vorteilssätze pro Zone. Ein Imbissbetrieb wird mit 40 Prozent in Zone 1 veranschlagt, mit 20 Prozent in Zone 2, weil man dort beispielsweise von weniger Laufkundschaft ausgeht. Der Gewinnsatz ist bei beiden 12 Prozent. Geht man zur Veranschaulichung wieder von Umsatz in Höhe von 40.000 Euro aus, zahlt der eine Inhaber 144 Euro, der andere 72 Euro.

Liegt die Beitragsschuld für das Erhebungsjahr bei weniger als 20 Euro, wird laut Satzung vorläufig von einer Beitragsfestsetzung abgesehen. Weiter wird in der vierten Änderungssatzung geregelt, dass für die Erhebungsjahre 2020 bis 2022 der Umsatz des jeweiligen Erhebungsjahres die Bemessungsgrundlage bildet. Die Betriebsartentabelle beinhaltet die Vorteils- sowie die Gewinnsätze, die jährlich überprüft und angepasst werden. Der Vorteilssatz drückt aus, wie viel die jeweilige Betriebsart vom Tourismus profitiert, wohingegen der Gewinnsatz die typische Gewinnspanne der Betriebsart nach der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums oder aus branchenbezogenen Betriebsvergleichen bundesweiter Datenverarbeitungsinstitute widerspiegelt.

me

Meistgelesene Artikel