Der Beschluss, den der Kreistag Rhein-Lahn mit einer Mehrheit aus SPD, CDU, FWG, Alfa und FDP am 10. Januar beschlossen hat, beinhaltet bereits die Chance für ein Raumordnungsverfahren mit offenem Ausgang bezüglich der Trägerschaft. Der Wortlaut:
„1. Der Rhein-Lahn-Kreis bekräftigt seinen nachdrücklichen Wunsch zur Realisierung einer festen Mittelrheinquerung und beauftragt den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, die notwendigen Unterlagen zu erstellen und das Raumordnungsverfahren einzuleiten und durchzuführen. Zur Vorbereitung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens ist der Rhein-Lahn-Kreis bereit, sich mit Finanzierungshilfen in Höhe von 100 000 Euro zu beteiligen.
2. Der Rhein-Lahn-Kreis bittet das Land Rheinland-Pfalz, alle möglichen Schritte zu unternehmen, damit zügig mit dem Raumordnungsverfahren gestartet werden kann.
3. Weitere Entscheidungen und finanzielle Beteiligungen des Rhein-Lahn-Kreises erfolgen erst nach Vorliegen einer einvernehmlichen Regelung des Landes Rheinland-Pfalz mit dem Rhein-Hunsrück-Kreis und dem Rhein-Lahn-Kreis im Hinblick auf den Bau und die dauerhafte Unterhaltung der Mittelrheinbrücke.
4. Der Rhein-Lahn-Kreis wird regelmäßig über den Fortgang des Raumordnungsverfahrens informiert.“ aj