Der Gemeinderat Miehlen hat einstimmig beschlossen, die obere Haargasse als Einbahnstraße auszuweisen – in Fahrtrichtung Bahnhofstraße. Bereits in der Ratssitzung Anfang Februar war darüber beraten worden, ob aus dem Bereich der Haargasse zwischen dem Abzweig zur Schulstraße und der Kreuzung mit der Bahnhofstraße eine Einbahnstraße werden soll.
Mit der Einbahnstraßenregelung soll erreicht werden, dass es im Schulverkehr nicht zum Begegnungsverkehr kommt. Denn wie Ortsbürgermeister André Stötzer unserer Zeitung damals erklärte, handele es sich um eine Engstelle mit parkenden Autos.
Die Einrichtung einer weiteren Einbahnstraße hat der Rat mit knapper Mehrheit beschlossen: Sie soll in der Straße „Zur Gewann“ entstehen, mit Fahrtrichtung „Gewann“. Wie ebenfalls bereits in der Februar-Sitzung erörtert, ist im Rahmen des Verkehrskonzeptes die Auszeichnung eines Fahrrad- und Fußgängerweges in der Straße angedacht. Denn der Gehsteig ist dort nicht breit genug, um ihn mit Kinderwagen oder Rollator zu nutzen.
Da durch einen Rad- und Fußweg aber kein Begegnungsverkehr mehr in der Straße möglich wäre, könne dieser laut dem Ordnungsamt nur im Zusammenhang mit einer Einbahnstraße ausgewiesen werden, wie Ortschef André Stötzer unserer Zeitung damals erläuterte. Ralf Zimmerschied stellte im Februar die Frage, ob nicht eine verkehrsberuhigte Zone als „milderes Mittel“ umgesetzt werden könne.
Doch das Ordnungsamt empfehle keinen solchen verkehrsberuhigten Bereich, wie André Stötzer in der aktuellen Sitzung erklärte. Auf Nachfrage erläuterte er unserer Zeitung, dass die dafür ausschlaggebende Nutzungsintensität durch Fußgänger und an der Straße wohnende Kinder nicht gegeben sei. Ralf Zimmerschied (FWG) zweifelte an, ob Fußgänger, die durch die Maßnahme geschützt werden sollen, an dieser Stelle überhaupt Schutz benötigten. „Warum wollen wir jetzt überall in Miehlen Einbahnstraßen einrichten?“, fragte Zimmerschied. csa