Wie Lutz Nink, Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Diez, unserer Zeitung erklärt, wären bei der Planung der Miehlener Umgehung „aus der Sicht der Fußgänger und Radfahrer (...) sicher eine Reihe zusätzlicher Dinge wünschenswert gewesen, die allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen nicht berücksichtigt werden konnten“.
Er weist auf den komplexen Planungsprozess für eine solche Straße hin: „Aus allen möglichen Richtungen (Straßenplanungsrichtlinien, Umwelt, Wasserwirtschaft, Kosten, Grundstückseigentümer, Gemeinden, Bürgern, Verkehrsteilnehmern etc., etc., etc.) werden Forderungen und Wünsche an eine solche Umgehungsstraßenplanung formuliert, die sich letztendlich teilweise gegenseitig ausschließen und nicht alle umgesetzt werden können“, erklärt der Behördenleiter. Daher würden alle diese Belange gegeneinander abgewogen, um einen Kompromiss mit größtmöglicher Schnittmenge zu finden.
Rechtlich werde diese Kompromissfindung durch das Planfeststellungsverfahren abgesichert. Hier würden noch einmal alle Belange beleuchtet. „Die Vertreter der einzelnen Belange haben sogar das Recht, die Rechtmäßigkeit dieser Abwägung gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagt Nink. csa