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Miehlener CDU fordert: Umgehung soll Spazierwege nicht kappen

Die CDU Miehlen wünscht sich, dass bestehende Rad- und Fußwege auch nach Fertigstellung der Umgehungsstraße gut erreichbar bleiben. Ihr schwebt unter anderem ein Fußweg unter der neuen Umgehungsbrücke über den Hainauer Bach vor.  Foto: Cordula Sailer
Die CDU Miehlen wünscht sich, dass bestehende Rad- und Fußwege auch nach Fertigstellung der Umgehungsstraße gut erreichbar bleiben. Ihr schwebt unter anderem ein Fußweg unter der neuen Umgehungsbrücke über den Hainauer Bach vor. Foto: Cordula Sailer

Die Miehlener CDU macht sich Gedanken, wie an der gerade entstehenden Umgehungsstraße die Belange von Fußgängern und Radfahrern berücksichtigt werden können. Speziell für diese Verkehrsteilnehmer spricht sich die CDU in einer Pressemitteilung für die Schaffung einer Brücke über den Mühlbach, einen Weg unter der Umgehungsbrücke über den Hainauer Bach hindurch sowie den bestmöglichen Anschluss bestehender Wege aus. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Diez hat dazu eine klare Auffassung.

Lesezeit: 3 Minuten
Cedric Crecelius, Fraktionssprecher im Gemeinderat, erklärt in der Mitteilung: „Wir freuen uns sehr, dass die lange benötigte Umgehungsstraße L 335 um Miehlen nun endlich in Sichtweite ist, allerdings wurden nicht alle Anforderungen der Ortsgemeinde in der finalen Planung berücksichtigt.“ Dazu, so der Fraktionssprecher, gehörten auch ausreichende Verbindungen zu den bisherigen Wander- ...
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LBM-Leiter Lutz Nink: Komplexe Umgehungsplanung

Wie Lutz Nink, Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) Diez, unserer Zeitung erklärt, wären bei der Planung der Miehlener Umgehung „aus der Sicht der Fußgänger und Radfahrer (...) sicher eine Reihe zusätzlicher Dinge wünschenswert gewesen, die allerdings aus den unterschiedlichsten Gründen nicht berücksichtigt werden konnten“.

Er weist auf den komplexen Planungsprozess für eine solche Straße hin: „Aus allen möglichen Richtungen (Straßenplanungsrichtlinien, Umwelt, Wasserwirtschaft, Kosten, Grundstückseigentümer, Gemeinden, Bürgern, Verkehrsteilnehmern etc., etc., etc.) werden Forderungen und Wünsche an eine solche Umgehungsstraßenplanung formuliert, die sich letztendlich teilweise gegenseitig ausschließen und nicht alle umgesetzt werden können“, erklärt der Behördenleiter. Daher würden alle diese Belange gegeneinander abgewogen, um einen Kompromiss mit größtmöglicher Schnittmenge zu finden.

Rechtlich werde diese Kompromissfindung durch das Planfeststellungsverfahren abgesichert. Hier würden noch einmal alle Belange beleuchtet. „Die Vertreter der einzelnen Belange haben sogar das Recht, die Rechtmäßigkeit dieser Abwägung gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagt Nink. csa

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