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Miehlen

Miehlen: Gemeinderat trifft Entscheidungen in Sachen Verkehrskonzept

Von Cordula Sailer
Der Gemeinderat Miehlen hat beschlossen, dass es keine Parkzeitbegrenzung auf dem Marktplatz geben soll.
Der Gemeinderat Miehlen hat beschlossen, dass es keine Parkzeitbegrenzung auf dem Marktplatz geben soll. Foto: Thorsten Stötzer/Archiv

Erneut stand die weitere Ausgestaltung des Verkehrskonzepts auf der Tagesordnung im Miehlener Gemeinderat. Wie Ortsbürgermeister André Stötzer unserer Zeitung berichtet, ging es dabei um die Frage nach gekennzeichneten Parkplätzen in der alten Ortslage, die Parkregelung an der Mühlbachtreppe sowie auf dem Marktplatz, ein Parkverbot um die Mühlbachschule, Parkausweise und den Poller vor dem Tattoo-Studio in der Hauptstraße. In den meisten Fällen entschied sich der Rat gegen eine Neuregelung.

Lesezeit: 2 Minuten
Im alten Ortsbereich auf der linken Mühlbachseite ist ein Parkverbot aufgrund abgesenkter Bordsteine nicht immer eindeutig zu erkennen, wie André Stötzer erklärt. „Deswegen war die Idee, Parkplätze aufzumalen“, so der Ortschef. Allerdings habe der Gemeinderat beschlossen, diese Entscheidung noch aufzuschieben, bis die Umgehungsstraße eingeweiht wird. Hier wolle man zuerst beobachten, wie ...
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Gemeinde lehnt Gestaltung des Kreisels ab

Für die neue Umgehungsstraße Marienfels/Miehlen wird ein Kreisverkehr auf Höhe der Einfahrt zum Miehlener Industriegebiet geschaffen.

Wie aus den Sitzungsunterlagen für den Gemeinderat hervorgeht, gab es seitens des Landesbetriebs Mobilität (LBM) das Angebot, dass die Gestaltung sowie Erhaltungsarbeiten an die Ortsgemeinde Miehlen übertragen werden können. Wie Bürgermeister André Stötzer erklärt, hätte die Ortsgemeinde in diesem Falle einen Gestaltungsvorschlag beim LBM einreichen können.

Dieser hätte in einem bestimmten Rahmen die Gestaltungskosten getragen, die spätere Unterhaltung wäre an die Gemeinde übergegangen. Dies, so Stötzer, habe der Gemeinderat abgelehnt. Zum einen, da der künftige Kreisverkehr außerhalb liege und keinen direkten Ortsbezug habe, zum anderen, weil die Gemeinde etwa bei Unfallflucht Gefahr laufe, auf Kosten für entstandene Schäden sitzen zu bleiben. csa

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