Die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Straßen beschäftigen den Rat in seiner nächsten Sitzung am Dienstag, 23. Februar. Dieser muss entscheiden, ob die Grundstückseigentümer für den Ausbau der Mittelstraße nur ihren Anteil an den 2020 bereits angefallenen Kosten begleichen oder auch Vorausleistungen auf die im laufenden Jahr auflaufenden Kosten leisten müssen.