Bad Ems

Kitas und Schulen in der VG Bad Ems-Nassau unter der Lupe: Wo können Belüfter eingebaut werden?

Die Delta-Mutation des Coronavirus' macht Eltern und auch die Schulträger nervös. Deswegen sind gerade Schulen und Kindergärten in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau auf dem Prüfstand. Wo können Belüftungsanlagen eingebaut werden?
Die Delta-Mutation des Coronavirus' macht Eltern und auch die Schulträger nervös. Deswegen sind gerade Schulen und Kindergärten in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau auf dem Prüfstand. Wo können Belüftungsanlagen eingebaut werden? Foto: Michaela Cetto

Die Gremien der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau (VG BEN) haben sich in den jüngsten Sitzungen des Verbandsgemeinderats und des Ältestenrats intensiv mit der Thematik zum Einbau von Lüftungsanlagen in den Schulen und Kindertagesstätten der VG BEN auseinandergesetzt. Grund: die Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus'. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Thema nach den Ferien noch an Gewicht gewinnt. In einer Pressemeldung der Verwaltung werden die Beschlüsse dazu erläutert.

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Der Verbandsgemeinderat hat die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen in den Grundschulen und Kindertagesstätten in Trägerschaft der Verbandsgemeinde ein Einbau von raumlufttechnischen Lüftungsanlagen in Betracht kommt. Ferner sollte untersucht werden, wo und unter welchen Bedingungen ein Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten in diesen Einrichtungen sinnvoll und umsetzbar erscheint.

Mittlerweile wurde ein Fachingenieurbüro beauftragt, das die Verbandsgemeinde in der Angelegenheit fachlich berät und durch Begutachtung beziehungsweise Prüfung vor Ort feststellt, in welchem Zeitraum welche Lüftungstechnik in der jeweiligen Einrichtung eingebaut werden kann. Einige Einrichtungen wurden bereits unter die Lupe genommen. Bis spätestens Anfang September, so heißt es von Seiten der Verwaltung, sollen alle Gebäude inspiziert sein, damit die nächsten Schritte eingeleitet werden können.

In der Ältestenratssitzung stimmten alle Fraktionen grundsätzlich für einen sukzessiven Einbau von stationären Lüftungsanlagen mit Klimatisierung in allen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen der VG. Dafür kommen sowohl raumlufttechnische Anlagen für das Gebäude als auch dezentrale Geräte für Unterrichts-/Betreuungsräume in Betracht.

Unter Ausschöpfung der Förderrichtlinie des Bundes und nach erfolgter Klärung der technischen Umsetzbarkeit (räumliche Rahmenbedingungen, Umsetzung im Zusammenhang mit einer geplanten baulichen Erweiterung) sollen in den kommenden Tagen bereits Förderanträge für zwei Schulen und vier Kindertagesstätten gestellt werden. Weitere Schulen sollen nach erfolgter Bestandsaufnahme und Begutachtung durch das Fachbüro Zug um Zug folgen in der Hoffnung, dass das aufgelegte Förderprogramm verlängert wird.

Eine Ausstattung mit mobilen Luftreinigungsgeräten wird in den Einrichtungen der VG BEN aller Voraussicht nicht zum Zug kommen. Nach den vorliegenden fachlichen Erkenntnissen überzeugten sich die Gremien davon, dass mobile Lustreiniger eine Fensterlüftung während des Unterrichts/der Betreuung keineswegs ersetzt. Mobile Luftreinigungsgeräte werden derzeit nur für dauerhaft genutzte Schulräume, die unzureichend belüftbar sind, gefördert. Diese gibt es nach einer Bestandsaufnahme im Jahr 2020 in den Schulen der VG nicht.

Sobald das Gesamtergebnis des Ingenieurbüros zu allen Einrichtungen vorliegt, will der Verbandsgemeinderat einen Grundsatzbeschluss fassen, so dass dann der Einbau von Lüftungsanlagen in den Schulen und Kitas beginnen kann.

Der Verbandsgemeinderat tagt am Donnerstag, 23. September, zum nächsten Mal.