Rhein-Lahn

Kartellklage: Rechtsstreit lastet auf den heimischen Waldbesitzern

Klimawandel und Borkenkäfer haben viel Holz anfallen lassen in den heimischen Wäldern. Über die Vermarkung wird gestritten.
Klimawandel und Borkenkäfer haben viel Holz anfallen lassen in den heimischen Wäldern. Über die Vermarkung wird gestritten. Foto: Karin Kring

Die Rundholzvermarktung beschäftigt die kommunalen Waldbesitzer schon seit einigen Jahren. Die Vermarktung über die Gemeinschaftsforstämter wurde 2019 eingestellt und auf die eigens dafür gebildeten kommunalen Holzvermarktungs-GmbH übertragen. Damit sei das Thema für die Waldbesitzer noch nicht erledigt.

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Kurz vor Weihnachten wurde zahlreichen Kommunen durch das Land Rheinland-Pfalz „die Streitverkündung angekündigt“, so der Gemeinde- und Städtebund (GStB) in einer Pressemitteilung.

Da dies zu erheblichen Nachfragen und zur Verunsicherung in der kommunalen Familie geführt habe, wurde von der Kreisgruppe Rhein-Lahn des Gemeinde- und Städtebundes zu einer Online-Informationsveranstaltung eingeladen. Das Vorstandsteam mit Jens Güllering, Harald Gemmer und Michelle Wittler begrüßte den zuständigen Fachreferenten des GStB Stefan Schaefer. Er stellte in seinem Vortrag den insgesamt 48 Konferenzteilnehmern den rechtlichen Hintergrund der Kartellklage sowie der angekündigten Streitverkündung dar.

Mehrere Sägewerke hätten über eine eigens gegründete Ausgleichsgesellschaft das Land Rheinland-Pfalz auf rund 121 Millionen Euro Schadenersatz aufgrund angeblicher kartellrechtswidriger Rundholzverkaufspraxis verklagt. Damit im Falle eines für das Land möglichen negativen Urteils auch die waldbesitzenden Gemeinden in Anspruch genommen werden könnten, beabsichtige Mainz im Wege der Streitverkündung die Kommunen einzubeziehen. Schaefer stellte dar, dass sich der GStB bereits im Sommer 2020 in dieser Angelegenheit an die Landesregierung gewandt habe.

Die Streitverkündung bezeichnete Schaefer als politisch falsches Signal. „In einer Zeit, in der sich Wald und Waldbesitzende in einer schweren Krise befinden, wirkt die Streitverkündung wie ein emotionaler Tiefschlag“, so der Experte in seinem Vortrag. Das Land wiederum begründet sein Vorgehen mit Regelungen der Landeshaushaltsordnung. Im Anschluss an den Vortrag konnten die Teilnehmer ihre Fragen stellen. Oberstes Ziel sei, dass das Land den anhängigen Rechtsstreit gewinne.

Nur wenige Tage nach der Konferenz wurde ein ähnlicher Kartellrechtsprozess gegen das Land Baden-Württemberg vom Landgericht Stuttgart wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz als unzulässig abgewiesen. „Im Sinne unserer kommunalen Waldbesitzer hoffen wir, dass dieses Urteil richtungsweisend auch für die rheinland-pfälzische Justiz sein wird“, so Jens Güllering als Vertreter der GStB-Kreisgruppe.

Die Organisatoren äußerten sich zufrieden über die Veranstaltung: Zahlreiche Teilnehmer nutzten dabei die Gelegenheit, sich aus erster Hand zur Kartellschadensersatzklage im Zusammenhang mit der früheren Rundholzvermarktung zu informieren, heißt es in der Pressemitteilung.