Dann darf beispielsweise die Innengastronomie wieder öffnen – unter bestimmten Voraussetzungen wie verschärfter Maskenpflicht, Abstandsgebot, Vorausbuchungspflicht und einem negativen Testergebnis beziehungsweise vollständigem Impfschutz oder Genesung. Auch die Kontaktnachverfolgung muss laut Verwaltung sichergestellt sein.
Lockerungen gibt es dann auch im Amateur- und Freizeitsport. Die kontaktlose Sportausübung ist im Freien und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen, wobei geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt werden, zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers zulässig.
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur in kleinen Gruppen bis maximal zehn sowie einer leitenden Person im Freien ist ebenfalls wieder zulässig, auch dürfen öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen im Innen- und Außenbereich mit bis zu 100 Zuschauern öffnen.
Die Zahl der aktuell Infizierten im Rhein-Lahn-Kreis liegt, wie Landrat Frank Puchtler informiert, bei 128 Fällen (97 Mutationen). Das Problem, dass die gemeldeten Zahlen des Robert-Koch-Instituts und des Kreisgesundheitsamtes aufgrund von Problemen in der Meldeverarbeitung auseinandergehen, bestehe weiterhin.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes unter www.corona.rlp.de