Rhein-Lahn

Inzidenz am fünften Werktag in Folge unter 50: Diese Lockerungen gelten ab sofort im Rhein-Lahn-Kreis

Foto: dpa/Symbolfoto

Die Erleichterung ist landauf, landab spürbar: Im Rhein-Lahn-Kreis hat die Sieben-Tage-Inzidenz am Samstag am fünften Werktag in Folge den Schwellenwert von 50 unterschritten und lag auch am Sonntag bei 13,9. Deshalb sind heute um 0 Uhr weitere Lockerungen in Kraft getreten.

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Ab sofort gilt:

  • Die Innengastronomie darf öffnen. Es gelten die verschärfte Maskenpflicht, das Abstandsgebot, eine Vorausbuchungspflicht und Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung. Ein negatives Testergebnis oder ein vollständiger Impfschutz oder eine Genesung sind Voraussetzung.

  • Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen zuzüglich eines Trainers zulässig (geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit). Im Übrigen gelten die Regelungen wie bisher.

  • Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen sowie einer leitenden Person im Freien ist zulässig; hierbei gilt während des gesamten Probenbetriebs das Abstandsgebot.

  • Der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen im Innen- und Außenbereich mit bis zu 100 Zuschauern ist zulässig.

  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen dürfen öffnen. Es gelten das Abstandsgebot, die verschärfte Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, eine Vorausbuchungspflicht zur Steuerung des Zutritts und die Testpflicht.

Die Zahl der aktuell mit Corona Infizierten im Kreis liegt, wie Landrat Frank Puchtler informiert, bei 117 Fällen (86 Mutationen). Die neuen Fälle stammen aus den Verbandsgemeinden Aar-Einrich (4) und Bad-Ems Nassau (1).

Seit Corona-Beginn sind im Rhein-Lahn-Kreis zu verzeichnen:

  • Gesamtinfizierte: 3968
  • Gesamtmutationen: 1079
  • Verstorbene: 98
  • Genesene: 3753
  • Getestete Personen: 32.699
  • Geimpfte Personen: 51.342 (19.349 durch Hausarztpraxen)