Laut Verwaltung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ist es nicht möglich, die Hohe-Lay-Straße unter halbseitiger Sperrung zu asphaltieren. Das liegt am zur Verfügung stehenden Platz und den Vorgaben für ein sicheres Arbeiten. Demnach ist die Fahrbahn fünf Meter breit.
Die Asphaltdecke wird in Form eines Dachprofils hergestellt, sodass die Oberfläche von der Mitte her zu den Straßenrändern ein Gefälle von 2,5 Prozent aufweist. Würde man in zwei Arbeitsgängen nur eine Hälfte der Fahrbahn herstellen, gäbe es in der Mitte eine Überlappung von 20 Zentimetern. Man würde also nicht nur die halbe Fahrbahnbreite für die Arbeiten benötigen, sondern jeweils 2,70 Meter. Selbst unter Einbeziehung des Schrammbords blieben somit nur 2,80 Meter für den fließenden Autoverkehr. Dieser Bereich, so die Verwaltung, verringert sich um die vorgeschriebenen Maße für Sicherheitsabstände, sodass letztlich lediglich 1,57 Meter Fahrbahnbreite übrig bleiben. Die Vorgaben verlangten jedoch mindestens 2,75 Meter im innerörtlichen Bereich. Das Fazit der Verwaltung lautet: „Aufgrund der mangelnden Fahrbahnbreite ist ein halbseitiges Asphaltieren in der Hohe-Lay-Straße nicht möglich.“ crz