Landesgesetz zur Barrierefreiheit auf Straßen
Heribert Obel, Berater für barrierefreies Bauen und Wohnen des Sozialverbands VdK im Rhein-Lahn-Kreis, verweist in Sachen Barrierefreiheit im Straßenverkehr auf das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM). Darin steht in Paragraf 9, dass „bauliche Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen“ nach geltenden Rechtsvorschriften „barrierefrei zu gestalten“ sind. Land und Gemeinden sollen „bei Neubauten sowie bei großen Um- oder Erweiterungsbauten die allgemein anerkannten Regeln der Technik zur barrierefreien Gestaltung so weit wie möglich berücksichtigen“, heißt es weiter im Gesetzestext.
Zudem sollen sie „die bereits bestehenden Bauten schrittweise entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit wie möglich barrierefrei gestalten“. csa