Für Unternehmen, die aufgrund der Einschränkungen und Verbote entsprechende Ausfälle erleiden, gibt es Förderhilfen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz. Bund und Land helfen mit drei Fördersäulen:
1. Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes, das bei der örtlichen Arbeitsagentur zu beantragen ist. Infos gibt es unter der Unternehmer-Hotline der Bundesagentur unter: 0800/455 55 20.
2. Schutzschild für Betriebe und Unternehmen: Es werden Fördermöglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz und Bürgschaftsprogramme bereitgestellt.
3. Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen.
Für weitere Informationen stehen der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungsgesellschaft, Wolf-Dieter Matern, Tel. 02603/972.262, E-Mail wolf-dieter. matern@rhein-lahn.rlp.de, und die stellvertretende Geschäftsführerin Tanja Steeg, Telefon 02603/ 972.194, E-Mail tanja.steeg@rhein-lahn.rlp.de, zur Verfügung.