Gleis von Schlammlawine begraben: Unwetter sorgte für Schäden an der Lahntalbahn
So sorgte ein Sturzbach unmittelbar vor der Abfahrt zum Campingplatz Wolfsmühle für eine Schlammlawine, die ein Gleis der Lahntalbahn unter sich begrub. Über mehrere Tage war daher zwischen der Lahnbrücke Hohenrhein und der über zehn Kilometer entfernten ersten Weichenverbindung unmittelbar vor dem Bahnhof Bad Ems nur ein eingleisiger Zugbetrieb möglich. Dies führte zu zahlreichen Zugausfällen und größeren Verspätungen.
Der regionale Güterverkehr musste teilweise weiträumig über den Taunus umgeleitet werden. Obwohl das Geröll von den Gleisen entfernt und der Zugverkehr wieder aufgenommen werden konnte, wurde der Hang noch von Sicherungspersonal beobachtet. Die auf Fels- und Hangsicherungen spezialisierte Firma Feldhaus aus Schmallenberg hatte in den Nachtstunden weitere Arbeiten zur Stabilisierung ausgeführt, um die Bahnstrecke zu sichern.
Im weiteren Verlauf der seit Jahren gesperrten ehemaligen Kreisstraße 66, der Verbindung von Friedland nach Friedrichssegen, hatte das Unwetter ebenfalls zu Schäden geführt, da aus den Lahnhängen Wasser und Erdreich bis auf die Straße gespült wurde. Die schon vor vielen Jahren auf großen Abschnitten von einem Lahnsteiner Bauunternehmen über die Felsen gespannten Drahtnetze und Schutzzäune haben ihre Aufgabe erfüllt.
Lediglich ein sogenannter Steherzaun unmittelbar neben der Straße hielt den Massen nicht stand. In einem begrenzten Bereich ergoss sich Schlamm und Geröll auf die Fahrbahn, allerdings nur zu einem geringen Teil bis an die Gleise, da es zwischen Straße und Bahn in diesem Bereich eine ausreichend breite und tiefe Rinne gibt.
Auf eine Anfrage bei der Stadt Lahnstein gab es überraschende Informationen, denn die Straßenflächen inklusive Hang befinden sich im Eigentum der Stadt Lahnstein. Bis zum Bau der Straßenbrücke über die Lahn in Friedrichssegen Ende der 1990er-Jahre stellte die Kreisstraße (K 66) die Verbindung nach Lahnstein her. Anschließend wurde sie zur Gemeindestraße abgestuft und auf Beschluss des Lahnsteiner Stadtrats im November 2015 entwidmet.
In der Mitteilung der Stadt heißt es, dass in einem Vertrag aus dem Jahr 1961 zwischen den Straßenverwaltungen der klassifizierten Straßen und der damaligen Bundesbahndirektion (Mainz) für mehrere Straßen vereinbart wurde, dass bei Sicherungsarbeiten, wie Stützmauern und Fangnetze, der näher am Hang liegende Verkehrsträger zwei Drittel der Kosten übernimmt und der andere ein Drittel.
Die Kosten für die laufende Überwachung, wie das Absuchen nach losen Felsbrocken und deren Räumung, werden von beiden Parteien jeweils zur Hälfte getragen. In einer im Jahr 2010 zwischen der Stadt Lahnstein – als Rechtsnachfolgerin des Kreises aufgrund des Straßenbaulastwechsels – und der DB Netz AG abgeschlossenen Vereinbarung wurde diese Regelung inhaltlich übernommen. Noch unklar ist, welche Kosten für die Instandsetzung des Zaunes auf die Stadt Lahnstein aktuell zukommen, da es sich „um sehr umfängliche Arbeiten und um die Ersatzbeschaffung von Netzen und Stahlseilen handelt“.