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St. Goarshausen

Gleich fünf Bürgerbegehren vorgestellt: Anwohner erheben Vorwürfe gegen VG-Verwaltung und Stadt

Von Karin Kring
Das Loreley-Plateau ist ein beliebtes Ausflugsziel, genau wie der Rest des Oberen Mittelrheintals. Der neue Kulturrat im Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal soll hierfür die kulturellen Netzwerke sowie Angebote in der Region weiterentwickeln.  Foto: Jens Weber
Das Loreley-Plateau ist ein beliebtes Ausflugsziel, genau wie der Rest des Oberen Mittelrheintals. Der neue Kulturrat im Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal soll hierfür die kulturellen Netzwerke sowie Angebote in der Region weiterentwickeln. Foto: Jens Weber

Sind die Bürgerinnen und Bürger unzufrieden mit den Entscheidungen, die der Stadtrat trifft? Handeln die von den Bürgern gewählten Vertreter nicht so, wie es sich die Bevölkerung wünscht? Betreibt der Stadtrat den Ausverkauf der Loreleystadt an die Verbandsgemeinde (VG) Loreley? Glaubt man den Ausführungen von Daniel Daum und seinen Mitstreitern Bernhard Roth, ehemaliger Bürgermeister, und Harald Steil, so ist es schlecht bestellt um ein Handeln zum Wohle der Loreleystadt. Mit gleich fünf Bürgerbegehren ist das Dreierteam jetzt in der jüngsten Sitzung des Stadtrates vorstellig geworden.

Lesezeit: 4 Minuten
Die Vorwürfe reichen von Verkauf der Loreley-Felsspitze aufgrund „arglistiger Täuschung“ des Stadtrates durch die VG bis hin zu einer viel zu geringen Miete der VG an die Stadt für die Nutzung des Gebäudes Dolkstraße als Verwaltungssitz . Die Bürgerbegehren im Einzelnen. 1 Parkflächen für die Freilichtbühne „Sind Sie dafür, dass die Stadt ...
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Infos aus der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Übersicht:

Was ist ein Bürgerbegehren?

Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In bestimmten Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (zum Beispiel Stadt, Gemeinde, Landkreis) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen.

Wie viele Unterschriften sind notwendig?

Das Bürgerbegehren muss in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern von mindestens 9 Prozent der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat festgestellten Zahl der wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet sein. In St. Goarshausen sind dies 90 Unterschriften, die notwendig sind. Laut Daniel Daum liegt die Zahl der Unterzeichner bei den einzelnen Anträgen jeweils knapp über 90 Unterschriften.

Wann kommt es zum Tragen?

Das Bürgerbegehren ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, es muss die zu entscheidende Gemeindeangelegenheit in Form einer mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortenden Frage und eine Begründung enthalten sowie bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, das Bürgerbegehren zu vertreten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet nach Paragraf 4 Satz 2 Gemeindeordnung nach vorheriger Anhörung der Begehrensvertreter; die Gültigkeit der Unterschriften wird zuvor von der Gemeinde- beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung geprüft.

Wie wird entschieden?

Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat/Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme in unveränderter Form oder in einer Form, die von den das Bürgerbegehren vertretenden Personen gebilligt wird, beschließt. Gelingt diese Einigung nicht, gibt es ähnlich einer Wahl eine Abstimmung der wahlberechtigten Bürger. Die gestelle/n Frage/n sind in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.

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