Was ist ein Bürgerbegehren?
Das Bürgerbegehren ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. In bestimmten Angelegenheiten können die Bürger einer kommunalen Gebietskörperschaft (zum Beispiel Stadt, Gemeinde, Landkreis) einen Antrag auf Bürgerentscheid stellen.
Wie viele Unterschriften sind notwendig?
Das Bürgerbegehren muss in Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern von mindestens 9 Prozent der bei der letzten Wahl zum Gemeinderat festgestellten Zahl der wahlberechtigten Einwohner unterzeichnet sein. In St. Goarshausen sind dies 90 Unterschriften, die notwendig sind. Laut Daniel Daum liegt die Zahl der Unterzeichner bei den einzelnen Anträgen jeweils knapp über 90 Unterschriften.
Wann kommt es zum Tragen?
Das Bürgerbegehren ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, es muss die zu entscheidende Gemeindeangelegenheit in Form einer mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortenden Frage und eine Begründung enthalten sowie bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, das Bürgerbegehren zu vertreten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet nach Paragraf 4 Satz 2 Gemeindeordnung nach vorheriger Anhörung der Begehrensvertreter; die Gültigkeit der Unterschriften wird zuvor von der Gemeinde- beziehungsweise Verbandsgemeindeverwaltung geprüft.
Wie wird entschieden?
Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat/Stadtrat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme in unveränderter Form oder in einer Form, die von den das Bürgerbegehren vertretenden Personen gebilligt wird, beschließt. Gelingt diese Einigung nicht, gibt es ähnlich einer Wahl eine Abstimmung der wahlberechtigten Bürger. Die gestelle/n Frage/n sind in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.