Regionaler Fernsehsender wandte sich an das Verwaltungsgericht: Gericht wies Eilantrag von TV-Sender ab, aber: Lahnsteiner Hausverbot war nicht rechtens
Regionaler Fernsehsender wandte sich an das Verwaltungsgericht
Gericht wies Eilantrag von TV-Sender ab, aber: Lahnsteiner Hausverbot war nicht rechtens
Die Städtische Bühne in Lahnstein. Lui
Lahnstein. Ein regionaler Fernsehsender hat sich im Rahmen eines Eilverfahrens an das Verwaltungsgericht Koblenz gewandt. Zuvor hatte Lahnsteins Oberbürgermeister dem Fernsehsender ein Hausverbot erteilt und das Drehen sowie die Erstellung von Tonaufnahmen und Interviews bei der Premiere des Stücks „The Show must go on“ untersagt.
Zur Begründung führte Siefert aus, die Premiere solle für die Zuschauer eine künstlerische Bereicherung darstellen und keinen weiteren Einflüssen ausgesetzt werden. Mit ihrem Eilantrag begehrte die Antragstellerin die Gestattung von Aufzeichnungen, erklärt das Gericht in einer Pressemitteilung.