Plus
Bad Ems

Gericht urteilt: Werbeanlage in der Emser Lahnstraße darf nun doch aufgestellt werden

Es gibt bereits Werbeanlagen in der Lahnstraße. Die Stadt selbst verdient Geld durch Werbeanlagen auf städtischem Grund. Die geplante Tafel beeinträchtige das Stadtbild oder Einzeldenkmäler nicht und stehe auch der Werbeanlagensatzung der Stadt nicht entgegen, entschieden Koblenzer Richter.
Es gibt bereits Werbeanlagen in der Lahnstraße. Die Stadt selbst verdient Geld durch Werbeanlagen auf städtischem Grund. Die geplante Tafel beeinträchtige das Stadtbild oder Einzeldenkmäler nicht und stehe auch der Werbeanlagensatzung der Stadt nicht entgegen, entschieden Koblenzer Richter. Foto: Markus Gerhold

Gefallen dürfte der Stadt Bad Ems das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nicht – auch wenn sie selbst nicht vor Gericht stand. Ein Bad Emser wollte in der Lahnstraße auf seinem eigenen Grundstück eine Werbeanlage aufstellen. 2019 hatte er dies beantragt, doch die Gremien der Stadt und der Rhein-Lahn-Kreis hatten ihm eine Absage erteilt. Laut einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Koblenz haben jetzt die Richter entschieden: Die Werbeanlagensatzung der Stadt Bad Ems steht der Erteilung der Genehmigung für eine beleuchtete, doppelseitige Werbeanlage auf einem Monofuß für geklebte Plakate oder Folien am geplanten Ort in der Lahnstraße – wie 2019 beantragt – nicht entgegen.

Lesezeit: 2 Minuten
Damals hatte der Rhein-Lahn-Kreis ein wasserrechtliches Verfahren angestoßen, weil der Standort weniger als 40 Meter von der Lahn entfernt ist – und hatte schließlich dem Bad Emser die Genehmigung versagt mit der Erwägung, die geplante Werbeanlage stehe in Widerspruch zur Werbeanlagensatzung der Stadt. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren erhob der Bürger schließlich ...