Bad Ems/Koblenz

Gericht beschäftigt sich mit Bad Emser Felssturz

Der Felssturz an der Bad Emser Bäderlei am 16. Mai vergangenen Jahres beschäftigt das Koblenzer Verwaltungsgericht. Hausbesitzer wollten sich nicht finanziell an der Beseitigung der Schäden und vorbeugenden Maßnahmen beteiligen.

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Bad Ems/Koblenz. Der Felssturz an der Bad Emser Bäderlei am 16. Mai vergangenen Jahres beschäftigt das Koblenzer Verwaltungsgericht. Hausbesitzer wollten sich nicht finanziell an der Beseitigung der Schäden und vorbeugenden Maßnahmen beteiligen.

Die Richter gaben einer Klage der Stadt Bad Ems statt. Demnach muss ein Grundstücksbesitzerpaar anteilige Kosten in Höhe von 510 Euro für die Räumung und Reparatur eines Sicherungszauns zahlen. Am 16. Mai 2009 krachten um die Mittagszeit rund 20 Kubikmeter Gestein aus einem Steilhang der Bäderlei in Häuser der Bad Emser Lahnstraße und beschädigten einige Gebäude.

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