Der Förderzweck des Programms „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ sind städtebauliche Maßnahmen in Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen, die als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge beziehungsweise in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden sollen.
Der Förderzweck des Programms „Ländliche Zentren – Kleinere Städte und Gemeinden“ sind städtebauliche Maßnahmen in Städten und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demografischen Wandel betroffenen Räumen, die als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge beziehungsweise in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden sollen.