Freiheitsstrafe auf Bewährung - Umstände wirken sich strafmildernd aus
Fahrlässige Tötung? Urteil gegen Fachbacher Vermieter gefällt
Am 26. Januar 2020 ereignete sich in Fachbach der Vorfall, bei dem eine Frau verstarb.
Matthias Kolk

Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren hat das Amtsgericht Lahnstein den Vermieter verurteilt, der sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten musste. Richter Christian Klinger sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte durch fahrlässiges Verhalten den Tod eines Menschen in Kauf genommen hat.

Lesezeit 3 Minuten
Ein Freispruch, wie ihn Verteidiger Gert Blau am zweiten Verhandlungstag forderte, war aus Sicht der Klägerseite schon nach der ersten Sitzung vom Tisch. Allerdings wirkten sich manche Umstände auch strafmildernd für den Verurteilten aus. Rückblick: Dunkler Rauch tritt im Januar 2020 in einem Wohnhaus in Fachbach aus der Heizung im Keller aus, das gesamte Erdgeschoss ist von Qualm benebelt.

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