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Rhein-Lahn

Fachberaterin Anke Sorg erklärt: Das ändert sich mit dem neuen Kita-Gesetz am 1. Juli

Von Cordula Sailer
Durch das Kita-Zukunftsgesetz haben Eltern ab Juli einen Anspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück für ihre Kinder. Da die Kinder so über Mittag in der Kita bleiben, soll ihnen künftig auch ein Mittagessen dort angeboten werden.
Durch das Kita-Zukunftsgesetz haben Eltern ab Juli einen Anspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück für ihre Kinder. Da die Kinder so über Mittag in der Kita bleiben, soll ihnen künftig auch ein Mittagessen dort angeboten werden. Foto: picture alliance / dpa

Im Juli treten viele Regelungen des rheinland-pfälzischen Kita-Zukunftsgesetzes in Kraft. Was das neue Gesetz bewirken soll, beschreibt Bildungsministerin Stefanie Hubig so: „Mehr Qualität, mehr Geld und mehr Gebührenfreiheit: Das neue Kita-Gesetz ist besser für alle.“ Was das Gesetz im Einzelnen mit sich bringt und für Eltern, Kinder, Kitas und deren Träger sowie den Rhein-Lahn-Kreis bedeutet, darüber hat unsere Zeitung mit Anke Sorg gesprochen. Sie ist Diplom-Pädagogin und steht als Kita-Fachberatung vielen Kitas im Kreis beratend zur Seite.

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1 Beitragsfreiheit: „Es müssen ab zwei Jahren keine Gebühren mehr bezahlt werden“, erklärt Anke Sorg. Zuvor galt die Beitragsfreiheit ab zwei Jahren nur für die Kitas, für Zweijährige in Krippen bestand noch eine Beitragspflicht. Diese entfällt nun, entscheidend ist nur noch das Alter des Kindes; die Einrichtung, in der es ...