Ein Richterhammer aus Holz liegt am 28.10.2014 im Landgericht Karlsruhe (Baden-Württemberg), vor der Fortsetzung eines Schadense Uli Deck. picture alliance / dpa
Zu einem dauerhaften Aufenthalt in der Psychiatrie ist ein 55-jähriger Mann, der aus Thüringen stammt, verurteilt worden. Dies hat die 12. Strafkammer um Richterin Anne Werner entschieden. Bereits seit dem Jahr 1995 leidet der Angeklagte an einer paranoiden Schizophrenie. Obwohl der Beschuldigte eher kleinere Delikte begangen hat, muss er nun dauerhaft in die Psychiatrie.
Zum einen, weil er, wenn er auf der Straße lebt, seine Medikamente nicht nehmen wird und zum anderen, weil die 12. Strafkammer davon ausgeht, dass er in seinem Wahn noch viel schlimmere Straftaten begehen könnte.
Angeklagte zeigt sich ruhig
In seinem Plädoyer hat Verteidiger Ingo Fromm die passenden Worte zu den Taten seines Mandanten gefunden: „Wenn er schuldfähig gewesen wäre, hätten wir uns vermutlich am Amtsgericht getroffen.