Das am 6
Die Kommunalreform

Das am 6. Oktober 2010 in Kraft getretene erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 fußt auf den Eckpunkten der Landesregierung und enthält grundlegende Regelungen, die Gebietsstrukturen der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden zu optimieren.

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Das Landesgesetz geht davon aus, dass in der Regel verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Verbandsgemeinden mit mindestens 12.000 Einwohnern eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben.

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