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Die Kommunalreform

Oktober 2010 in Kraft getretene erste Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 fußt auf den Eckpunkten der Landesregierung und enthält grundlegende Regelungen, die Gebietsstrukturen der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden zu optimieren.

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Das Landesgesetz geht davon aus, dass in der Regel verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und Verbandsgemeinden mit mindestens 12.000 Einwohnern eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben. Mit Blick auf den Rhein-Lahn-Kreis bedeutet dies: Acht Verbandsgemeinden gab es einst; ab 2019 dürften es nur noch fünf sein. Sechs Jahre nach dem Landesgesetz und vier Jahre nach der Fusion der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley nahm die Neugliederung der Gebietskörperschaften im vergangenen Jahr wieder Fahrt auf. Gegenüber dem 2012 vom Land vorgelegten Gutachten gibt es nach Stand der Dinge keinerlei Abweichungen. Schon damals war die Fusion der VG Nassau mit dem Nachbarn Bad Ems in zwei von drei Varianten erste Wahl, ebenso die Hochzeit von Katzenelnbogen und Hahnstätten.