Bürger drohen Einschränkungen: Inzidenz im Rhein-Lahn-Kreis am Grenzwert
Liegt die Inzidenz im Kreis den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert, treten ab dem übernächsten Tag nach den Vorgaben des Landes weitere Einschränkungen in Kraft: Demnach sind dann Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch mit maximal 350 und im Freien mit höchstens 500 Teilnehmern zulässig.
Zudem gilt wieder die Maskenpflicht im Unterricht. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Testnachweis vorweisen können. Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Der Testnachweis kann durch einen negativen Antigenschnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.
Die 3-G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) gilt dann unter anderem für Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Innengastronomie, für die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen und für Besuche beim Friseur oder in Kosmetikstudios und bei der Beherbergung.