Rhein-Lahn

Bürger drohen Einschränkungen: Inzidenz im Rhein-Lahn-Kreis am Grenzwert

Foto: dpa/Symbolfoto

Den Menschen im Rhein-Lahn-Kreis drohen weitere Einschränkungen, sollte die Zahl der Corona-Infektionen weiter steigen und die Inzidenz (Infektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen) den Schwellenwert von 35 übersteigen. Der Inzidenzwert lag am Montag laut Robert-Koch-Institut am dritten Tag in Folge mit 33,5 nur knapp darunter. Die Zahl der aktuell Infizierten im Rhein-Lahn-Kreis liegt demnach bei 72 Fällen (41 Mutationen).

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Liegt die Inzidenz im Kreis den dritten Tag in Folge über dem Schwellenwert, treten ab dem übernächsten Tag nach den Vorgaben des Landes weitere Einschränkungen in Kraft: Demnach sind dann Veranstaltungen in geschlossenen Räumen nur noch mit maximal 350 und im Freien mit höchstens 500 Teilnehmern zulässig.

Zudem gilt wieder die Maskenpflicht im Unterricht. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bei Aktivitäten in Innenräumen einen Testnachweis vorweisen können. Schüler sind hiervon ausgenommen, da sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. Der Testnachweis kann durch einen negativen Antigenschnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.

Die 3-G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) gilt dann unter anderem für Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Innengastronomie, für die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen und für Besuche beim Friseur oder in Kosmetikstudios und bei der Beherbergung.