Die Verbandsgemeinde (VG) Nastätten hat Anfang 2017 ihren Teilflächennutzungsplan zur Windenergie mit einer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Durch den Teilplan ist nur auf acht definierten Flächen des Verbandsgemeindegebiets der Bau von Windrädern prinzipiell möglich.
Die vom Unternehmen Abo Wind geplanten Windkraftanlagen in Kasdorf und Himmighofen liegen folgerichtig innerhalb der Potenzialflächen, wie die Kreisverwaltung auf Nachfrage mitteilt. Eigentlich hatte die Kreisverwaltung den Teilflächennutzungsplan der VG Nastätten Ende September 2016 nicht genehmigt.
Die Behörde sah die notwendige Rechtssicherheit nicht gegeben. Für die Ablehnung des Plans spielten unter anderem die Nähe zum Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal sowie Denkmalschutzgründe eine Rolle. Doch die Kreisverwaltung hatte sich wohl seinerzeit nicht an eine Dreimonatsfrist gehalten, was die Verbandsgemeinde Nastätten sich zunutze machte. Denn die Genehmigung eines Flächennutzungsplans gelte als erteilt, „wenn sie nicht binnen drei Monaten unter Angaben von Gründen abgelehnt worden ist“, erklärte die SGD Nord unserer Zeitung damals.
Da die VG Nastätten den Flächennutzungsplan entgegen der Bedenken der Kreisverwaltung zur Rechtswirksamkeit gebracht hatte, wurde sie anschließend von dieser „per kommunalrechtlicher Verfügung aufgefordert, den Flächennutzungsplan wieder aufzuheben“, erklärt die Kreisverwaltung.
Gegen diese Verfügung habe die VG Nastätten Widerspruch erhoben. Das Widerspruchsverfahren werde aktuell bei der ADD Trier bearbeitet. Momentan habe das Verfahren keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Flächennutzungsplans, wie Nastättens VG-Bürgermeister Jens Güllering unserer Zeitung erklärt. Für den Fall, dass die VG das Verfahren verliere, müsse sie neu entscheiden, was zu tun ist. csa