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Nassau/VG Bad Ems-Nassau

Ausbaubeiträge in Nassau: Stadt und Werke entlasten Anlieger

Von Carlo Rosenkranz
Nicht nur in Nasssau und nicht nur in der Hohe-Lay-Straße beteiligen sich die Werke fortan an den Kosten des Straßenausbaus, wenn dieser im Zuge von Kanal- und Leitungssanierungen vorgenommen wird. Das regelt ein Vertrag, den es in dieser Form in der Alt-VG Nassau nicht gab.
Nicht nur in Nasssau und nicht nur in der Hohe-Lay-Straße beteiligen sich die Werke fortan an den Kosten des Straßenausbaus, wenn dieser im Zuge von Kanal- und Leitungssanierungen vorgenommen wird. Das regelt ein Vertrag, den es in dieser Form in der Alt-VG Nassau nicht gab. Foto: Carlo Rosenkranz

Für die Anlieger der Hohe-Lay-Straße gibt es gute Nachrichten. Der Anteil, den sie an den Ausbaukosten zu tragen haben, fällt geringer aus, als bisher erwartet. Auch die Gesamtkosten, die von Eigentümern und Stadt getragen werden müssen, dürften gegenüber der bisherigen Annahme sinken.

Lesezeit: 4 Minuten
Möglich macht es ein neuer Vertrag, der regelt, inwieweit sich die Werke der Verbandsgemeinde an der Wiederherstellung der Straße beteiligen. Dieser löst eine noch aus den 1980er-Jahren geltende Regelung in der Alt-VG Nassau ab, die eine Beteiligung der Werke offenbar nicht vorsah. Auch die 18 Ortsgemeinden der früheren VG sollen ...
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Vertrag schließt Lücke im Gesetz

Leitungen zur öffentlichen Versorgung dürfen in Straßen verlegt werden, ohne dass der Träger der Straßenbaulast dafür Geld verlangen darf. Das regelt das rheinland-pfälzische Landesstraßengesetz. Viele Fragen bleiben dabei aber offen.

So gibt es weder Bestimmungen über Abläufe notwendiger Abstimmungsprozesse und Genehmigungserfordernisse noch über Verkehrssicherungs- oder Folgepflichten wie Gewährleistungsansprüche aus dem Eingriff in den Straßenkörper. Details regelt daher ein Mustervertrag des Gemeinde- und Städtebundes über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen durch Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen.

Darin geht es auch um die Beteiligung der Werke an den Kosten der Wiederherstellung der Fahrbahn. Die Kostenbeteiligung erfolgt nach laufenden Metern Grabenlänge. Ausschlaggebend für die Bemessung der ersparten eigenen Aufwendungen sind dabei der Straßenzustand und die Grabenbreite. Quelle: beck-online.de

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