Aufwandsentschädigung statt geringfügige Beschäftigung: VG führt einheitliche Regeln für Wehren ein
Von Carlo Rosenkranz
Nach der Fusion der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau hat man Anpassungen bei den Gerätewarten der Wehr vorgenommen.Foto: Carlo Rosenkranz
Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ändert die Regeln, nach denen Gerätewarte der freiwilligen Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung oder ein geringfügiges Beschäftigungsentgelt erhalten. Anlass ist die Vereinheitlichung nach der Fusion der Alt-VGs Bad Ems und Nassau sowie die Tatsache, dass künftig eine zentrale Feuerwehrwerkstatt in Nastätten Tätigkeiten übernimmt.
Lesezeit: 2 Minuten
Bislang gab es im Bereich der früheren VG Nassau neben den örtlichen Gerätewarten sechs Kräfte, die als geringfügig Beschäftigte für tatsächlich geleistete Stunden bezahlt wurden. Insgesamt sind laut Verwaltung im vergangenen Jahr rund 22.000 Euro dafür aufgewendet worden. Die nach der Fusion zunächst übernommene Regelung wird nun neu gefasst.
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