Niemand kann von Behörden verlangen, dass sie die Folgen von Unwettern hundertprozentig verhindern können. Bis zu einem gewissen Grad sind die Menschen den unkalkulierbaren Launen von Mutter Natur ausgeliefert. Was Rheinanlieger über viele Jahrzehnte über möglichen Hochwasserschutz und nötige Eigenvorsorge gelernt haben, kommt unter neuen Vorzeichen nun auch auf potenziell von Starkregen betroffene Anlieger an Hängen und Bächen zu.
Was Bürger von Behörden aber zurecht verlangen, ist, dass sie im Fall von Unwetterschäden Hand in Hand zusammenarbeiten, um diese zu beseitigen und wirtschaftlich machbare Maßnahmen zur künftigen Vorbeugung zu realisieren. Im Fall der seit mehr als einem Jahr nötigen Sanierung der L 334 und des Wellmicher Bachlaufs ist dies offensichtlich nicht geschehen. Andernfalls hätte eine wie jetzt von Landrat Frank Puchtler vorgeschlagene interne Abstimmung längst stattgefunden und die Planung wäre schon viel weiter. Die Suche nach Schuldigen wäre aber müßig. Wiedergutmachen können die Beteiligten das nur, in dem sie Lösungen finden und schnell Taten folgen lassen.