Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD, angesiedelt im Ordnungsamt der Verbandsgemeinde) hat folgende Aufgaben:
Gefahrenabwehr, Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung; Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten wie etwa Ruhestörungen, Belästigungen der Allgemeinheit, Kontrolle/Einhaltung der kommunalen Satzungen und Verordnungen (Feld-/Wegesatzung, Straßenreinigungssatzung, Gefahrenabwehrverordnung etc.), Hundehaltung (Kontrolle der Anleinpflicht, entlaufene Hunde, gefährliche Hunde), unerlaubte Nutzung von öffentlichem Raum durch Mülltonnen oder Bepflanzung, Ermittlungsarbeiten im Bereich der Gewerbeordnung und für das Einwohnermeldeamt, Unterbringung Obdachloser, Entsiegelung von Kfz-Kennzeichen.
Die Hilfspolizei (Hipo, angesiedelt im Ordnungsamt der Verbandsgemeinde) ist zuständig für:
Überwachung des ruhenden (Parken) und des fließenden Verkehrs (Geschwindigkeit) innerorts. red