Beschluss Verwaltungsgericht Koblenz kassiert Entscheidung der Kreisverwaltung - Zweiter Fall einer Bürgerklage binnen weniger Tage
Windkraft: Verwaltungsgericht kippt auch Bickenbacher Genehmigung

Ob am Ende - wie auf diesem Archivbild - in Bickenbach der Rotor in die Höhe kommen wird, ist noch fraglich. ​Foto: Werner Dupuis

Bickenbach/Metzenhausen. Zum zweiten Mal binnen weniger Tage hat das Verwaltungsgericht Koblenz den Bau von Windrädern im Rhein-Hunsrück-Kreis kurzfristig gestoppt. Wie bereits bei drei Windkraftanlagen in den Gemarkungen Metzenhausen und Ober Kostenz hat das Gericht auch bezüglich eines Windrads bei Bickenbach einem Eilantrag entsprochen. Demnach hat die Kreisverwaltung die Genehmigung für das Rad in Bickenbach ebenso rechtswidrig erteilt wie für drei Windenergieanlagen in Metzenhausen und Ober Kostenz.

Lesezeit 2 Minuten
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts um den Vorsitzenden Richter Peter Fritz hat der Klage von vier Privatleuten aus Schnellbach entsprochen, die sich gegen den Bau der Anlage wehren. Da das Gericht im Genehmigungsverfahren formale Fehler sieht, liegt der Bau auf Eis.

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