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Boppard

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge eingeführt: Gemeinde Boppard trägt künftig Anteil von 35 Prozent

Von Philipp Lauer
Die Sanierung der Schützenstraße steht bald an. Die Anlieger dürften sich über die Einführung der wiederkehrenden Beiträge besonders freuen. Denn damit bleiben sie nicht allein auf den Ausbaubeiträgen sitzen, sondern teilen sie sich mit den anderen Grundstückseigentümern in der Kernstadt. Foto: Suzanne Breitbach
Die Sanierung der Schützenstraße steht bald an. Die Anlieger dürften sich über die Einführung der wiederkehrenden Beiträge besonders freuen. Denn damit bleiben sie nicht allein auf den Ausbaubeiträgen sitzen, sondern teilen sie sich mit den anderen Grundstückseigentümern in der Kernstadt. Foto: Suzanne Breitbach

Bislang war es so: Wenn eine Gemeindestraße saniert wurde, mussten sich die Eigentümer anliegender Grundstücke mit teilweise fünfstelligen Beträgen an den Kosten beteiligen. Künftig werden diese Straßenausbaubeiträge nicht mehr ausschließlich auf die direkten Anlieger, sondern auf alle Grundstückseigentümer in einem bestimmten Gebiet aufgeteilt. Dadurch sinken die Beiträge im Einzelfall, fallen aber häufiger an, man spricht von wiederkehrenden Beiträgen (WKB).

Lesezeit: 3 Minuten
Diese Änderung hat das Land in der Neuerung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) mit einer Übergangsfrist bis Ende 2023 festgelegt. Die Stadt Boppard setzt diese Änderung nun um und erhebt Ausbaubeiträge für Grundstückseigentümer künftig nicht mehr einmalig, sondern als WKB. Die Anwohneranteile werden damit auf mehrere Schultern verteilt und die Bürger von ...
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Die Abrechnungseinheiten

Für die Erhebung der wiederkehrenden Beiträge hat die Stadt folgende Abrechnungseinheiten gebildet. Fällt nun innerhalb eines dieser Gebiete ein Straßenausbau an, werden die Beiträge gemäß der neuen Satzung auf die Grundstückseigentümer im Abrechnungsgebiet aufgeteilt:

  • Ortsbezirk Bad Salzig
  • Ortsbezirk Boppard, Kernstadt (außer Ortsteil Buchenau, Wohnplatz Kreuzberg, Industriegebiet Hellerwald und teilweise Wohnplatz Bahnhof Buchholz)
  • Ortsbezirk Boppard, Ortsteil Buchenau
  • Ortsbezirk Boppard, Wohnplatz Kreuzberg
  • Ortsbezirk Boppard, Industriegebiet Hellerwald
  • Ortsbezirk Buchholz, einschließlich Wohnplatz Bahnhof Buchholz
  • Ortsbezirk Herschwiesen, Ortsteil Herschwiesen
  • Ortsbezirk Herschwiesen, Ortsteil Windhausen
  • Ortsbezirk Hirzenach
  • Ortsbezirk Holzfeld, Ortsteil Holzfeld
  • Ortsbezirk Holzfeld, Ortsteil Wilpertskopf
  • Ortsbezirk Rheinbay
  • Ortsbezirk Oppenhausen, Ortsteil Oppenhausen
  • Ortsbezirk Oppenhausen, Ortsteil Hübingen
  • Ortsbezirk Udenhausen außer Wohnplatz „Pfaffenheck“
  • Ortsbezirk Udenhausen, Wohnplatz Pfaffenheck
  • Ortsbezirk Weiler, Ortsteil Weiler
  • Ortsbezirk Weiler, Ortsteil Fleckertshöhe
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