Wer ist zuständig?
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Dies war beispielsweise beim Großfeuer bei Donsbach der Fall, wo der KFI die Einsatzleitung übernahm. Auf Verwaltungsebene sind die Bürgermeister der jeweiligen Verbandsgemeinde verantwortlich, und ab Alarmstufe 4 dann der Landrat. Die Kreisverwaltung informiert in solchen Fällen außerdem detailliert über ihr Informationssystem im sozialen Netzwerk Facebook. tor