Rhein-Hunsrück-Zeitung
Wer ist zuständig?

KFI Stefan Bohnenberger betont, dass „Nina“ nur bei Großeinsätzen wie beim Donsbach-Brand eingesetzt wird. Bis zur Alarmstufe 3 entscheiden dies die jeweiligen Einsatzleiter der Verbandsgemeinden, in der Regel die Wehrleiter. Ab Alarmstufe 4 wechselt die Einsatzleitung auf die Kreisebene.

Dies war beispielsweise beim Großfeuer bei Donsbach der Fall, wo der KFI die Einsatzleitung übernahm. Auf Verwaltungsebene sind die Bürgermeister der jeweiligen Verbandsgemeinde verantwortlich, und ab Alarmstufe 4 dann der Landrat. Die Kreisverwaltung informiert in solchen Fällen außerdem detailliert über ihr Informationssystem im sozialen Netzwerk Facebook.

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