Sicherstellung der Grundversorgung - VG Simmern-Rheinböllen schränkt Nutzung des Trinkwassers ab Samstag ein: Wassernotstand in der VG Simmern-Rheinböllen: Befüllen der Pools nicht erlaubt
Sicherstellung der Grundversorgung - VG Simmern-Rheinböllen schränkt Nutzung des Trinkwassers ab Samstag ein
Wassernotstand in der VG Simmern-Rheinböllen: Befüllen der Pools nicht erlaubt
Sorgen für Abkühlung: In vielen Gärten im Rhein-Hunsrück-Kreis stehen mittlerweile Pools und Wasserbecken. Durch das Befüllen werden jedoch Unmengen an Trinkwasser verschwendet. Foto/Archiv: Werner Dupuis Werner Dupuis
Fehlende Niederschläge, hohe Temperaturen, lange Trockenperioden sowie ein erhöhter Wasserbedarf haben die Verbandsgemeinde (VG) Simmern-Rheinböllen wieder dazu bewogen, die Trinkwasserversorgung zwecks Allgemeinverfügung zu beschränken – diese greift ab Samstag, 16. Juli. Das teilte Michael Boos den Mitgliedern in der jüngsten VG-Ratssitzung mit.
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„Es ist eine unerfreuliche Maßnahme, aber wir befinden uns in einer besonderen Notlage“, sagt der VG-Bürgermeister. Somit sind ab Samstag für die rund 26.000 Einwohner (ohne die Stadt Rheinböllen und die Waldsiedlung) folgende Dinge untersagt:
das Befüllen privater Pools und Planschbecken,
das Bewässern privater Rasen- und Gartenflächen sowie Blumenbeete – mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich