Rhein-Hunsrück-Zeitung
Was tun beim Verdacht eines Wolfsrisses oder bei vermeintlicher Sichtung?

Bei Verdacht auf einen Wolfsriss können sich die betroffenen Tierhalter unter Telefon 06306/911.199 oder per E-Mail an wolf@snu.rlp.de an die Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz melden. Nutztierrisse außerhalb der Präventionsgebiete Westerwald und der Pufferzone Eifel werden zu 100 Prozent entschädigt, wenn sie nachweislich von einem Wolf verursacht wurden, auch wenn der Zaunschutz für die Weidetiere im Einzelfall unzureichend war, erklärt das Umweltministerium. Darüber hinaus können bei der Stiftung sogenannte Notfallzäune kostenlos ausgeliehen werden, wenn Weidetiere im Bereich eines Wolfsrisses nur unzureichend geschützt sind.

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Wer ein Foto eines vermeintlichen Wolfes aufgenommen hat, schickt dies mit genauer Ortsangabe per E-Mail an wolf@snu.rlp.de oder wendet sich an die Wolfshotline unter Tel. 06306/911.199. Das Bildmaterial wird im Anschluss von Experten der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) in Trippstadt und von der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf geprüft.

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