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Wiebelsheim/Koblenz

Vorerst kein neues Windrad in Wiebelsheim – Verwaltungsgericht gibt Eilantrag statt

Von Volker Boch
Die Windkraft gehört zum Blick auf Wiebelsheim wie das Industriegebiet. Zwei neue Windräder dürfen aber vorerst nicht gebaut werden.
Die Windkraft gehört zum Blick auf Wiebelsheim wie das Industriegebiet. Zwei neue Windräder dürfen aber vorerst nicht gebaut werden. Foto: Werner Dupuis

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass zwei Windräder, die bei Wiebelsheim geplant waren, vorerst nicht gebaut werden dürfen. „Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Rhein-Hunsrück-Kreises zum Betrieb zweier Windenergieanlagen (WEA) in Wiebelsheim darf derzeit nicht vollzogen werden“, teilte das Gericht in Koblenz Anfang dieser Woche mit. Damit entsprach die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts dem Eilantrag eines Anwohners, der gegen die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück als Genehmigungsbehörde und somit gegen das Projekt des beigeladenen Unternehmens vorgegangen war.

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Allerdings muss das Verfahren damit nicht abschließend beendet sein. Der weitere Rechtsweg ist offen. Das Gericht hat zunächst die „aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 23. März 2020“ wiederhergestellt. Wie das Gericht laut Mitteilung erläutert, beabsichtigt die beigeladene Betreibergesellschaft, „voraussichtlich im ersten Halbjahr ...