Verwaltungsgericht gibt Eilantrag statt - Baugenehmigung darf nicht vollzogen werden - Beschwerde bei OVG eingereicht: Vorerst kein neues Windrad in Wiebelsheim – Verwaltungsgericht gibt Eilantrag statt
Verwaltungsgericht gibt Eilantrag statt - Baugenehmigung darf nicht vollzogen werden - Beschwerde bei OVG eingereicht
Vorerst kein neues Windrad in Wiebelsheim – Verwaltungsgericht gibt Eilantrag statt
Die Windkraft gehört zum Blick auf Wiebelsheim wie das Industriegebiet. Zwei neue Windräder dürfen aber vorerst nicht gebaut werden. Werner Dupuis
Wiebelsheim/Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass zwei Windräder, die bei Wiebelsheim geplant waren, vorerst nicht gebaut werden dürfen. „Eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Rhein-Hunsrück-Kreises zum Betrieb zweier Windenergieanlagen (WEA) in Wiebelsheim darf derzeit nicht vollzogen werden“, teilte das Gericht in Koblenz Anfang dieser Woche mit. Damit entsprach die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts dem Eilantrag eines Anwohners, der gegen die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück als Genehmigungsbehörde und somit gegen das Projekt des beigeladenen Unternehmens vorgegangen war.
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Allerdings muss das Verfahren damit nicht abschließend beendet sein. Der weitere Rechtsweg ist offen. Das Gericht hat zunächst die „aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 23.