Im Programm „Dorferneuerung“ werden auch private Maßnahmen gefördert
„Das Ziel der Dorferneuerung im Rhein-Hunsrück-Kreis besteht im Erhalt und der Weiterentwicklung der Dörfer als eigenständige Wohn-, Sozial- und Kulturräume. Dabei gilt es, den individuellen Charakter des einzelnen Ortsbildes zu bewahren“, heißt es auf der Internetseite des Kreises. Durch das rheinland-pfälzische Dorferneuerungsprogramm stünden Fördergelder für nachhaltige ortsgerechte kommunale, aber auch für private Projekte bereit. Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Gebäudes. Die Kreisverwaltung empfiehlt vor Antragstellung eine Abstimmung mit der Verwaltung. Um einen Antrag auf Fördermittel stellen zu können, darf noch nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein. Förderfähige Maßnahmen sind die Sanierung und der Umbau von älteren Wohngebäuden in der Alt-ortslage (Förderhöhe maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro Zuschuss), die Schaffung von neuem Wohnraum durch Umnutzung leer stehender Bausubstanz (Förderhöhe bis zu 153 Euro pro Quadratmeter neu geschaffener Wohnfläche, maximal 30.000 Euro) sowie der Abriss von nicht erhaltenswerter Bausubstanz (Förderhöhe maximal 35 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 Euro Zuschuss).
Weitere Informationen gibt es bei der Dorferneuerungsbeauftragten des Kreises, Simone Klein, unter Tel. 06761/828 54 oder per E-Mail an simone.klein@rheinhunsrueck.de