Paragraf 19 der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung von Rheinland-Pfalz vom 19. Juni:
„Risikogebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für welchen oder welche zum Zeitpunkt der Einreise in das Land Rheinland-Pfalz ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlicht.
Risikogebiet ist auch eine Region innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, solange innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen
die Rate der Neuinfektionen mit dem Coronavirus laut der täglichen Veröffentlichungen des RKI
höher als 50 Fälle pro 100.000
Einwohnern ist.“
In Europa gelten aktuell laut RKI Teile von Belgien, Bulgarien, Rumänien, Spanien, der Türkei, aber auch Luxemburg als Risikogebiete. Die Lage kann sich jederzeit ändern. Infos gibt es unter www.rki.de