VG Simmern: Ortsgemeinden müssen bei Kanalarbeiten höhere Kosten tragen
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VG Simmern: Ortsgemeinden müssen bei Kanalarbeiten höhere Kosten tragen
Simmern. Der Simmerner Verbandsgemeinderat hat einstimmig eine neue Regelung dafür dafür beschlossen, wie die Verbandsgemeindewerke künftig bei Straßensanierungsmaßnahmen die entstandenen Kosten mit den Gemeinden abrechnen. Bisher wurden diese nicht auf die Gemeinden umgelegt, sondern über den Wasserpreis verrechnet.
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Von unserem Redakteur Markus Lorenz
Diese Praxis hat allerdings das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil von 2009 kritisiert. Danach schuldet die Ortsgemeinde als Trägerin der Straßenbaulast den VG-Werken den für die Erneuerung der Kanalisation vertraglich vereinbarten Investitionskostenanteil.