Urteil Anwohnerin klagte gegen Anlagen in Metzenhausen und Ober Kostenz
Verwaltungsgericht stoppt drei neue Windkraftanlagen
Werner Dupuis

Koblenz. Das Verwaltungsgericht Koblenz (VG) hat die Errichtung von drei Windenergieanlagen bei Metzenhausen und Ober Kostenz vorläufig gestoppt.

Das Gericht Koblenz hat dem Eilantrag einer Bürgerin stattgegeben, mit dem diese gegen die Errichtung von drei Windenergieanlagen in den Gemarkungen Metzenhausen und Ober Kostenz vorgegangen ist (Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 13. April 2017, 4 L 86/17.

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