Das Verwaltungsgericht Koblenz bewertet die Genehmigung dieser beiden 230 Meter hohen Horner Anlagen als rechtswidrig. Im Genehmigungsverfahren wurden demnach artenschutzrechtliche Fehler begangen. Foto: Werner Dupuis Werner Dupuis
Koblenz/Horn. Im jahrelangen Streit um zwei Windräder, die im März 2018 in Horn in Betrieb genommen wurden, hat das Verwaltungsgericht Koblenz ein Urteil gesprochen: Die von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück erteilte Genehmigung ist rechtswidrig. Damit gab das Gericht einer Klage des Naturschutzbundes (NABU) Rheinland-Pfalz gegen den Rhein-Hunsrück-Kreis statt.
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„Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 29. Dezember 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Februar 2018 und in der Fassung des Änderungsbescheides vom 18. Januar 2018 wird aufgehoben“, erklärt das Gericht in dem am 11. April gefällten und vergangene Woche bekannt gemachten Urteil.