Verfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingestellt: Hunsrückerin spart 1000 Euro
Von Monika Pradelok
SymbolfotoFoto: marog-pixcells - stock.adobe.com
Keine Maske getragen, kein Attest mit sich geführt und nicht auf die Hygienemaßnahmen verwiesen? Weil eine 52-Jährige aus dem Hunsrück im Oktober 2020 gegen das Versammlungsgesetz verstoßen haben soll, ist die Frau vom Amtsgericht Bad Kreuznach am 19. Mai 2021 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro (40 Tagessätze à 30 Euro) verurteilt worden. Dagegen hat die Frau Berufung eingelegt.
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Sie wolle einen Freispruch erwirken, weil sie nicht vorbestraft sein wolle, so ihre Verteidigerin vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach. Und auch die Gerichtskosten wolle sie nicht tragen, erklärte die Anwältin weiter. Dem Vorhaben stand der Vorsitzende Richter Carsten Poetsch etwas skeptisch gegenüber und verlas erst einmal die ...
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