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Simmern

Unfall bei Kappel: Keine Haft trotz tödlicher Trunkenheitsfahrt

Der Angeklagte stand bereits mit einem Bein im Gefängnis: „Es gibt eine ungeschriebene Regel: Wer betrunken jemanden totfährt, muss dafür ins Gefängnis“, erklärte der Richter. Dass der 27-Jährige nach dem von ihm verursachten tödlichen Unfall auf der B421 eine Bewährungsstrafe bekam, verdankt er dem Umstand, dass das Todesopfer zu den Zeugen Jehovas gehörte.

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