Mainz. Die Position des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie (MSGAD) Rheinland-Pfalz wird bei der Klinikdebatte immer wieder diskutiert. Vor der Sitzung des Kreistages haben wir das Ministerium um Stellungnahme gebeten:
Wann wurde Ihnen bekannt, dass die Marienhaus Holding GmbH als Mehrheitsgesellschafter eine Schließung der Loreley-Kliniken beabsichtigt (konkreter Stichtag)?
Nach der überraschenden Abkehr des Krankenhausträgers von den ursprünglichen Planungen wurde dem Gesundheitsministerium seitens des Trägers Ende Juli 2019 zunächst eine Umwandlung in ein orthopädisches Fachkrankenhaus vorgeschlagen. Nachdem der Krankenhausträger Ende September 2019 auch diese Planungen in Frage gestellt hatte, wurde der Träger seitens des Gesundheitsministeriums mit Nachdruck gebeten, kurzfristig weitere Optionen zu prüfen und Berechnungen durchzuführen – darunter auch für eine angenommene 100-Prozent-Förderung der für die Umwandlung in eine Fachklinik erforderlichen Investitionen. Selbst daraus ist aus Trägersicht keine tragfähige Alternative erwachsen, sodass dieser zu dem Schluss gekommen ist, das Krankenhaus mit beiden Standorten zu schließen. Die Marienhaus Holding GmbH hat Ministerin Bätzing-Lichtenthäler die Entscheidung zur Schließung am 21. Oktober 2019 im Gespräch mitgeteilt.
Im April 2019 stellte Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler eine Förderung in Höhe von 22 Millionen Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds in Aussicht. Es soll seitens der Marienhaus bereits im Herbst 2018 erste Verlautbarungen über Schließungsabsichten des Hauptgesellschafters gegeben haben. War dies im April 2019 unbekannt?
Im April 2019 waren Schließungsabsichten für das MSAGD definitiv nicht absehbar. Dass es im Herbst 2018 erste Verlautbarungen über Schließungsabsichten gegeben haben soll, kann das MSAGD nicht bestätigen. Ganz im Gegenteil: Marienhaus hat die Baumaßnahme zur Konzentration am Klinikstandort Oberwesel bis April 2019 weiter vorangetrieben und den Aufruf der Ministerin zur letzten Planungsphase für die Konzentration im April 2019 sehr begrüßt. Umso überraschter war das MSAGD dann über die Wendung.
Wie lässt sich eine öffentlich diskutierte Umwidmung der 22 Millionen Euro aus dem Krankenhausstrukturfonds für einen Sozialplan vor dem Hintergrund der Zweckbindung rechtlich realisieren?
Die 22 Millionen Euro sind dem Träger noch nicht vom Land bewilligt worden. (...) Die „Umwidmung“ kann rechtlich nur in der Weise erfolgen, dass der Träger seinen bisherigen Antrag zurückzieht und einen neuen Ersatzantrag stellt, für den das Verfahren dann (inklusive Herstellung des Einvernehmens mit den Krankenkassen und erneute Bewilligung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung) erneut zu durchlaufen ist.
Könnte der Kreis als potenzieller Mehrheitsgesellschafter Anspruch auf die Förderung in Höhe von 22 Millionen Euro erheben? Falls ja mit welcher Zweckbindung?
Die für die Krankenhausumstrukturierung zugesagten Fördermittel bei Aufgabe des Standortes St. Goar von 22 Millionen Euro stehen grundsätzlich auch bei einem Trägerwechsel weiter zur Verfügung. Für diese Förderung ist es unerheblich, wer der Träger der Einrichtung ist. In jedem Fall muss der Träger ein zukunftsfähiges Konzept vorlegen. Voraussetzung ist, dass ein Fördertatbestand gemäß § 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung vorliegt. Über Krankenhausstandortkonzentrationen hinaus sind insbesondere auch die Umwandlung von akutstationären Kapazitäten in nicht akutstationäre Kapazitäten (z.B. in ein MVZ) oder die Schließung eines Krankenhauses bzw. gegebenenfalls Teilen eines Krankenhauses förderfähig.
11 Millionen Euro der 22-Millionen-Euro-Förderung sollten Gelder des Bundes sein. Ist eine mögliche veränderte Nutzung der Gelder mit dem Bund abgestimmt?
Die 22 Millionen Euro setzten sich wie folgt zusammen: 11 Millionen Euro aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (Krankenkassenmittel, die vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verwaltet werden) und 11 Millionen Euro Landesmittel. Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist über den aktuellen Sachstand und einen möglichen Ersatzantrag, der rechtlich unstreitig möglich ist, informiert. Erst wenn der Ersatzantrag vorliegt, kann die Abstimmung mit dem BAS bzw. der Antrag des Landes an das BAS zur Bewilligung des Ersatzantrages erfolgen.
Nach unseren Erkenntnissen gibt es auch beim HGH Bingen Liquiditätsengpässe, die offensichtlich weit über die Problemstellung der Loreley-Kliniken hinausgehen. Ihr Haus sprach sich für eine Stärkung dieser Einrichtung aus während die Krankenhäuser in Oberwesel und St. Goar geschlossen wurden. Wie bewerten Sie diese Situation?
Es ist wichtig, die Versorgung der Bevölkerung mit stationären Leistungen in der Region weiterhin zu gewährleisten. Die Menschen am Mittelrhein sollen auch im Falle einer Schließung der Loreley-Kliniken eine gute stationäre Versorgung erhalten, die – einschließlich Notfallversorgung – durch die umliegenden Krankenhaus-Standorte in Bingen, Boppard und Simmern sichergestellt ist. Daher war und ist das Land bereit, das Heilig-Geist-Hospital in Bingen, das ebenfalls in der Trägerschaft der Marienhausgruppe liegt, zu begleiten und zu unterstützen.
Könnten Sie dem Kreis hinsichtlich der Suche eines sogenannten Geschäftsbesorgers helfen? Gab es dazu Vorgespräche?
Es gab und gibt Gespräche mit den kommunalpolitisch Verantwortlichen. Das Gesundheitsministerium hat wiederholt betont, dass es auch den Kreis in jeder Hinsicht unterstützen wird. Das gilt auch für die Suche nach einem Geschäftsbesorger, ohne dass hier ein Erfolg garantiert werden könnte. vb